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   VG München, 30.09.2013 - M 23 K 11.30415   

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VG München, 30.09.2013 - M 23 K 11.30415 (https://dejure.org/2013,42657)
VG München, Entscheidung vom 30.09.2013 - M 23 K 11.30415 (https://dejure.org/2013,42657)
VG München, Entscheidung vom 30. September 2013 - M 23 K 11.30415 (https://dejure.org/2013,42657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Herkunftsland: Afghanistan;Alter der Kläger; lange Abwesenheit; fehlende Möglichkeit der Existenzsicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG München, 30.09.2013 - M 23 K 11.30415
    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG, U. v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - NVwZ 2011, 48).
  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Auszug aus VG München, 30.09.2013 - M 23 K 11.30415
    Die Kostenentscheidung beruht hinsichtlich des zurückgenommenen Teils der Klage auf § 155 Abs. 2 VwGO, im Übrigen auf § 154 Abs. 1 VwGO und berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostenteilung in Asylverfahren (vgl. z. B. Beschluss vom 29.6.2009 - 10 B 60/08 - juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG München, 30.09.2013 - M 23 K 11.30415
    Die Atteste entsprechen daher nicht den durch das Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Mindestanforderungen an fachärztliche Atteste (vgl. insbesondere BVerwG, U. v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - juris).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG München, 30.09.2013 - M 23 K 11.30415
    Der Klageantrag war im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 8.9.2011 - 10 C 14/10 - DVBl. 2011, 1565) dahingehend auszulegen, dass die Kläger die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG einschließlich § 60 Abs. 7 Sätze 1 und 3 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung begehren.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG München, 30.09.2013 - M 23 K 11.30415
    Dies stellt jedoch eine allgemeine Gefahr im Sinn des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG dar, die auch dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden kann, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BVerwG, U. v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77).
  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 13a B 12.30061

    Im Hinblick auf die verschiedenen Ausprägungen des Krankheitsbildes einer

    Auszug aus VG München, 30.09.2013 - M 23 K 11.30415
    Infolge des Abschiebungsverbots war auch die Abschiebungsandrohung in Nr. 4 des Bescheids aufzuheben, da im Umkehrschluss zu § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AsylVfG eine Abschiebungsandrohung unzulässig ist, wenn die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegen und kein atypischer Fall gegeben ist (BayVGH, U. v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris).
  • VG München, 30.09.2013 - M 23 K 11.30416

    Herkunftsland: Afghanistan

    Auszug aus VG München, 30.09.2013 - M 23 K 11.30415
    1996 verließen die Kläger gemeinsam mit ihrem weiteren, damals noch minderjährigen Sohn, dem Kläger im Verfahren M 23 K 11.30416, A. und lebten seither als Flüchtlinge im I. Der Kläger zu 1. arbeitete dort als Schuster, die Klägerin zu 2. ging keiner Arbeit nach.
  • VG München, 30.09.2013 - M 23 K 11.30416

    Herkunftsland: Afghanistan

    Er wanderte gemeinsam mit seinen Eltern, den Klägern im Verfahren vor dem VG München unter dem Az.: M 23 K 11.30415, im Jahr 1996 in den Iran aus.

    Mit Schreiben vom 18. Juni 2011 verwies der Bevollmächtigte des Klägers zur Klagebegründung insbesondere auf den Vortrag im Verfahren der Eltern des Klägers, M 23 K 11.30415.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die vorgelegte Behördenakte sowie auf die beigezogenen Gerichts- und Behördenakten im Verfahren M 23 K 11.30415 sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 25. September 2013 verwiesen.

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